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    Bei uns im Hause gibt es keine besonderen Damentage, sondern einen separaten Gebäudeteil der ausschließlich für die Frauen vorbehalten ist.

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AGB

Haus- und Badeordnung

1 Gemeinsame Bestimmungen für den Badebetrieb

  • 1 Zweck der Haus- und Badeordnung
  • Die Haus- und Badeordnung dient der Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit im gesamten Bereich der Eymann-Sauna KG – Gropiusstraße 4, 48163 Münster-Amelsbüren.
  • 2 Verbindlichkeit der Haus- und Badeordnung
  • Die Haus- und Badeordnung ist für alle Nutzer verbindlich.
  • Mit dem Erwerb der Zutrittsberechtigung erkennt jeder Nutzer (Badegast, Saunagast) die Haus- und Badeordnung sowie weiter gehende Regelungen (z. B. Solarium) für einen sicheren und geordneten Betriebsablauf an.
  • Das Personal oder weitere Beauftragte des Bades üben das Hausrecht aus. Anweisungen des Personals oder weiterer Beauftragter ist durch die Nutzer Folge zu leisten. Nutzer, die gegen die Haus- und Badeordnung verstoßen, können des Hauses verwiesen werden. In solchen Fällen wird das Eintrittsgeld nicht zurü Darüber hinaus kann ein Hausverbot durch die Geschäfts-/Betriebsleitung oder deren Beauftragte ausgesprochen werden.
  • Die gekennzeichneten und ausgewiesenen Bereiche des Betriebes werden aus Gründen der Sicherheit videoü Die Vorgaben des Bundesdatenschutzgesetzes, insbesondere der §§ 4d Abs. 6 und 6b, werden eingehalten. Gespeicherte Daten werden unverzüglich gelöscht, wenn sie nicht mehr erforderlich sind oder schutzwürdige Interessen der Betroffenen einer weiteren Speicherung entgegenstehen.
  • Die Haus- und Badeordnung gilt für den allgemeinen Badebetrieb. Bei Sonderveranstaltungen oder Nutzung durch bestimmte Personengruppen können Ausnahmen zugelassen werden, ohne dass es einer Aufhebung der Haus- und Badeordnung bedarf.
  • Politische Handlungen, Veranstaltungen, Demonstrationen, die Verbreitung von Druckschriften, das Anbringen von Plakaten oder Anschlägen, Sammlungen von Unterschriftenlisten sowie die Nutzung des Bades zu gewerblichen oder sonstigen nicht badüblichen Zwecken sind nur nach Genehmigung durch den Badbetreiber erlaubt.

 

  • 3 Öffnungszeiten, Preise
  • Die Öffnungszeiten und die gültige Preisliste werden durch Aushang bekanntgegeben oder sind an der Kasse einsehbar.
  • Der Saunabadebereich ist 10 Minuten vor dem Ende der Öffnungszeit zu verlassen.
  • Für Kursangebote und für Veranstaltungen für bestimmte Personengruppen können besondere Zutrittsvoraussetzungen und Öffnungszeiten festgelegt werden.
  • Bei Einschränkung der Nutzung einzelner Angebote oder einzelner Betriebsteile oder bei Schließung des Bades im laufenden Betrieb besteht kein Anspruch auf Minderung oder Erstattung.
  • Erworbene Eintrittskarten oder andere Zutrittsberechtigungen werden nicht erstattet.
  • Die an der Kasse erhaltene Schrankschlüssel, ist bis zum Verlassen des Bades aufzubewahren.
  • Wechselgeld ist sofort zu kontrollieren; spätere Reklamationen werden nicht anerkannt.

 

  • 4 Zutritt der Saunaanlage
  • Der Besuch der Saunaanlage steht grundsätzlich jeder Person frei; für bestimmte Fälle können Einschränkungen geregelt werden.
  • Jeder Nutzer muss im Besitz einer gültigen Eintrittskarte oder Zutrittsberechtigung für den jeweiligen Nutzungsbereich sein. Mit Betreten des Nutzungsbereiches ist eine Weitergabe der Eintrittskarte oder Zutrittsberechtigung nicht zulässig
  • Der Nutzer muss Eintrittskarten oder Zutrittsberechtigungen, Garderobenschrank- oder Wertfachschlüssel, Datenträger des Zahlungssystems oder Leihsachen so verwahren, dass ein Verlust vermieden wird. Insbesondere hat er diese am Körper (z. B. Armband) zu tragen, bei Wegen in der Saunaanlage bei sich zu haben und nicht unbeaufsichtigt zu lassen. Bei Nichteinhaltung dieser Vorgaben liegt bei einem Verlust ein schuldhaftes Verhalten des Nutzers vor. Der Nachweis des Einhaltens der vorgenannten ordnungsgemäßen Verwahrung obliegt im Streitfall dem Nutzer.
  • Für Personen bis zum vollendeten 16. Lebensjahr ist die Begleitung einer geeigneten und volljährigen Begleitperson erforderlich.
  • Personen, die sich ohne fremde Hilfe nicht sicher fortbewegen können, ist die Benutzung der Saunaanlage nur zusammen mit einer geeigneten Begleitperson gestattet.

(6)    Der Zutritt ist unter anderem Personen nicht gestattet:

  • die unter Einfluss berauschender Mittel stehen,
  • die Tiere mit sich führen,
  • die an einer meldepflichtigen, übertragbaren Krankheit (im Zweifelsfall kann die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung gefordert werden) oder offenen Wunden

 

  • 5 Verhaltensregeln
  • Die Nutzer haben alles zu unterlassen, was den guten Sitten sowie dem Aufrechterhalten der Sicherheit, Ruhe und Ordnung zuwiderlä
  • Die Einrichtungen der Saunaanlage einschließlich der Leihartikel sind pfleglich zu behandeln. Bei missbräuchlicher Benutzung oder Beschädigung haftet der Nutzer für den Schaden. Für schuldhafte Verunreinigung kann ein besonderes Reinigungsgeld erhoben werden, dessen Höhe im Einzelfall nach Aufwand festgelegt wird.
  • In einzelnen Badbereichen gelten unterschiedliche Regelungen für die Bekleidung.
  • Barfußbereiche dürfen nicht mit Straßenschuhen betreten werden. Mitgebrachte Hilfsmittel wie Rollstühle oder Rollatoren sowie Rollkoffer sind vor Betreten des Barfußbereiches durch den Nutzer oder deren Begleitperson zu reinigen.
  • Nutzern ist es nicht erlaubt, Musikinstrumente, Ton- oder Bildwiedergabegeräte und andere Medien zu benutzen, wenn es dadurch zu Belästigungen der übrigen Nutzer kommt.
  • Das Fotografieren und Filmen ist nicht gestattet. Für gewerbliche Zwecke und für die Presse bedarf das Fotografieren und Filmen der vorherigen Genehmigung der Geschäfts-/Betriebsleitung.
  • Vor der Benutzung der Badebecken muss eine Körperreinigung vorgenommen werden. Rasieren, Nägel schneiden, Haare färben u. ä. sind nicht erlaubt.
  • Jeder Nutzer hat sich auf die in einem Badebetrieb typischen Gefahren durch gesteigerte Vorsicht einzustellen.
  • Die Benutzung von Sport- und Spielgeräten und Schwimmhilfen ist nur mit Zustimmung des Aufsichtspersonals gestattet.
  • Speisen und Getränke dürfen nicht mitgebracht werden, insbesondere das Mitbringen von alkoholischen Getränken ist untersagt. In der Gastronomie dürfen mitgebrachte Speisen und Getränke nicht verzehrt werden.
  • Zerbrechliche Behälter (z. B. Behälter aus Glas oder Porzellan) dürfen nicht mitgebracht werden.
  • Rauchen ist ausschließlich in dem Saunagarten/Außenbereich erlaubt. Dies gilt auch für elektrische Zigaretten.
  • Fundsachen sind dem Personal zu übergeben und werden nach den gesetzlichen Bestimmungen behandelt.
  • Garderobenschränke und/oder Wertfächer stehen dem Nutzer nur während der Gültigkeit seiner Zutrittsberechtigung zur Benutzung zur Verfü Auf die Benutzung besteht kein Anspruch. Nach Betriebsschluss werden alle noch verschlossenen Garderobenschränke und Wertfächer geöffnet und gegebenenfalls entleert. Der Inhalt wird als Fundsache behandelt.
  • Liegen und Stühle dürfen mit Handtüchern oder Taschen dauerhaft belegt werden, sofern dieses nicht durch einen Aushang/Hinweisschild untersagt ist. Auf den Liegen und Stühlen abgelegte Gegenstände werden im Bedarfsfall durch das Personal abgerä

 

  • 6 Haftung
  • Der Betreiber haftet grundsätzlich nicht für Schäden der Nutzer. Dies gilt nicht für eine Haftung wegen Verstoßes gegen eine wesentliche Vertragspflicht und für eine Haftung wegen Schäden des Nutzers aus einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie ebenfalls nicht für Schäden, die der Nutzer aufgrund einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Betreibers, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen erleidet. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Nutzer regelmäßig vertrauen darf.
  • Als wesentliche Vertragspflicht des Betreibers zählen insbesondere, aber nicht ausschließlich, die Benutzung der Badeeinrichtung, soweit diese nicht aus zwingenden betrieblichen Gründen teilweise gesperrt ist sowie die Teilnahme an den angebotenen im Eintrittspreis beinhalteten Veranstaltungen. Die Haftungsbeschränkung nach Satz 2 gilt auch für die auf den Einstellplätzen des Bades abgestellten Fahrzeuge.
  • Dem Nutzer wird ausdrücklich geraten, keine Wertgegenstände mit in die Saunaanlage zu nehmen. Von Seiten des Betreibers werden keinerlei Bewachungen und Sorgfaltspflichten für dennoch mitgebrachte Wertgegenstände ü Für den Verlust von Wertsachen, Bargeld und Bekleidung haftet der Betreiber nur nach den gesetzlichen Regelungen. Dies gilt auch bei Beschädigung der Sachen durch Dritte.
  • Das Einbringen von Geld oder Wertgegenständen in einen durch den Betreiber zur Verfügung gestellten Garderobenschrank und/oder einem Wertfach begründet keinerlei Pflichten des Betreibers in Bezug auf die eingebrachten Gegenstä Insbesondere werden keine Verwahrpflichten begründet. Es liegt allein in der Verantwortung des Nutzers, bei der Benutzung eines Garderobenschrankes und/oder eines Wertfaches diese ordnungsgemäß zu verschließen, den sicheren Verschluss der jeweiligen Vorrichtung zu kontrollieren und die Schlüssel/Datenträger sorgfältig aufzubewahren.
  • Bei schuldhaftem Verlust (vgl. 4, (3)) der Zugangsberechtigung, von Garderobenschrank- oder Wertfachschlüsseln, Datenträgern des Zahlungssystems oder Leihsachen wird ein Pauschalbetrag in Rechnung gestellt, der den nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge zu erwartenden Schaden nicht übersteigt. Der jeweilige Betrag ist in der gültigen Preisliste aufgeführt. Dem Nutzer wird ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden ist oder dass er wesentlich niedriger ist als der Pauschalbetrag.

 

 

2       Bestimmungen für Badebeckenbereiche

  • 7 Allgemeine Verhaltensregeln
  • Der Nutzer ist für das Verschließen des Garderobenschrankes/Wertfaches und die Aufbewahrung des Schlüssels/Datenträgers selbst verantwortlich.
  • Seitliches Einspringen, das Hineinstoßen oder Werfen anderer Personen in die Badebecken ist untersagt.
  • Die angebotenen Wasserattraktionen verlangen Umsicht und Rücksichtnahme auf die anderen Nutzer.
  • Die Benutzung von Sport- und Spielgeräten (z. B. Schwimmflossen, Tauchautomaten, Schnorchelgeräte) und Schwimmhilfen ist nur mit Zustimmung des Aufsichtspersonals gestattet. Die Benutzung von Augenschutzbrillen (Schwimmbrillen) erfolgt auf eigene Gefahr.

 

 

3       Bestimmungen für die Saunaanlage

  • 8 Zweck und Nutzung der Saunaanlage
  • Die Saunaanlage dient der Gesundheitsförderung und der Erholung der Nutzer. Hierzu gibt es Empfehlungen des Deutschen Sauna-Bundes e. V.
  • Die Saunaanlage ist ein textilfreier Bereich. In bestimmten Bereichen (z. B. Ruheräume, Gastronomie) gelten besondere Bestimmungen.
  • Sexuelle Handlungen und Darstellungen sind verboten.

 

  • 9 Verhalten in der Saunaanlage
  • Die Benutzung der Schwitzräume ist nur unbekleidet gestattet.
  • Ruheliegen dürfen nur mit einem Bademantel oder mit einer trockenen, körpergroßen Unterlage benutzt werden.
  • Die Gastronomie darf nur mit einem Bademantel oder einem trockenen, den Körper umhüllenden, Badetuch besucht werden.
  • Sauna- und Warmlufträume mit Holzbänken sind nur mit einem ausreichend großen Liegetuch zu benutzen, das der Körpergröße entspricht. Die Holzteile dürfen nicht vom Schweiß verunreinigt werden.
  • Im Dampfbad sollten aus hygienischen Gründen Sitzunterlagen benutzt werden.
  • Technische Einbauten (z. B. Heizkörper, Beleuchtungskörper, Saunaheizgeräte einschließlich deren Schutzgitter und Messfühler) dürfen nicht mit Gegenständen belegt werden.
  • In die Schwitzräume sollte nur ein Liegetuch/eine Sitzunterlage mitgenommen werden.
  • Badeschuhe dürfen in Sauna- und Warmlufträumen nicht getragen werden.
  • Aus Gründen gegenseitiger Rücksichtnahme sind in Schwitzräumen laute Gespräche, schweißschaben, bürsten, kratzen nicht erlaubt. Hauteinreibungen/Peelings mit selbst mitgebrachten Mitteln wie z. B. Salz, Honig u. ä. sind unzulässig
  • Vor der Benutzung der Schwitzräume, der Kaltwassertauchbecken oder anderer Badebecken muss geduscht werden.
  • In Ruheräumen müssen sich die Nutzer rücksichtsvoll und ruhig verhalten. In stillen/absoluten Ruheräumen sind Geräusche zu vermeiden.
  • In der Saunaanlage ist telefonieren, fotografieren und filmen verboten. Elektronische Medien, mit denen man fotografieren und/oder filmen kann (z. B. Smartphone, Tablet, E-Book-Reader u. ä.), dürfen nur in ausgewiesenen Bereichen mitgenommen und benutzt werden.

 

  • 10 Besondere Hinweise
  • Personen mit gesundheitlichen Problemen sollten klären, ob für sie beim Saunabaden besondere Risiken bestehen.
  • Traditionell bestehen in Sauna- und anderen Schwitzräumen besondere Bedingungen, wie z. B. höhere Raumtemperaturen, gedämpfte Beleuchtung, Stufenbänke und unterschiedliche Wä Diese erfordern vom Nutzer besondere Vorsicht.

Fassung November 2015

Alternative Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO und § 36 VSBG:

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter https://ec.europa.eu/consumers/odr finden. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit.